Erneute förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Aufhebungssatzung des vorhabenbez. Bebauungsplans "Windpark Buckow-Nord"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 7 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 (B-0499/2024) den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst, der im Amtsblatt Nr. 06-2024 vom 07.10.2024 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Mit Beschluss Nr. B-0605/2025 hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf bestimmt.
Der Satzungsentwurf wurde mit Begründung und Umweltbericht (Fassung August 2025) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.10.2025 – 17.11.2025 im Internet veröffentlicht und zusätzlich für jedermann einsehbar öffentlich ausgelegt. Da der aufzuhebende vorhabenbezogene Bebauungsplan im Rahmen der Beteiligungsverfahren nicht zur Einsichtnahme bereitlag, erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.
Lage des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung:
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Er hat eine Größe von ca. 15,8 ha und liegt nördlich der Ortslage Buckow.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Buckow, Flur 1, die Flurstücke 336, 343, 350, 352, 398.
Ziel der Aufhebungssatzung:
Ziel der Aufhebungssatzung ist, die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow Nord“ aus dem Jahr 2001 aufzuheben. Dieser umfasst Sondergebiete für Standorte von fünf Windenergieanlagen mit einer Höhe von 182 m ü. NN.
Als Vorhabenträger und Betreiber des „Windparks Buckow Nord“ strebt die Firma Prokon Regenerative Energien eG das Repowering des Bestandsparks und dessen geringfügige Erweiterung an. Da die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans dem Repowering entgegenstehen und das Vorhaben gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Nord“ umgesetzt wurde, wird dieser aufgehoben. Die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 (8) BauGB).
Nach der frühzeitigen Beteiligung zu den Zielen und Zwecken der Planung wurde der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht ausgearbeitet.
Die Veröffentlichung der Unterlagen findet vom 12.02.2026 bis zum 16.03.2026 statt.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung, die Begründung mit Umweltbericht, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Windpark Buckow Nord“ können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ - Aufhebung Bebauungsplan „Windpark Buckow Nord“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.
Diese Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.
Während dieses Zeitraums können die Unterlagen zudem von jedermann im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf, zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
im Bauamt, Zimmer 110, eingesehen werden. Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen Landkreis Oder-Spree – Untere Naturschutzbehörde zum Artenschutz
Stellungnahmen Landkreis Oder-Spree – Untere Wasserbehörde zu Fließgewässern im Geltungsbereich
Stellungnahmen Landkreis Oder-Spree – AG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zum Abfall und Bodenschutz
Stellungnahmen Landkreis Oder-Spree – AG untere Denkmalschutzbehörde zum Schutz von Bodendenkmalen
Stellungnahmen Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz zum vorbeugenden Immissionsschutz (mit sonstigen fachlichen Informationen oder rechtserhebliche Hinweisen)
Stellungnahmen Deutscher Wetterdienst inklusive einer zusätzlichen Stellungnahme der Bundeswehr (mit Hinweisen zum Observatorium Lindenberg und Sicherstellung meteorologischer Daten) und Betonung der Bedeutung für die Bundeswehr, um qualitativ hochwertige meteorologische Daten sicherzustellen)
Stellungnahmen Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zu Bodendenkmale
Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen der Aufhebungssatzung auf Tiere, Pflanzen (inklusive Biotoptypenkartierung), Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen
Der aufzuhebende Plan wird auch im Rathaus bereitgestellt und ist im Internet einsehbar unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung/ - Buckow - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windpark Buckow Nord“.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungsatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Nord“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de