Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vBP Nr. 18 "Solarpark Altbensdorf"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde BensdorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Bensdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 für den Entwurf der 4. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz für den Bereich des „Solarpark Altbensdorf“ BP 18 der Gemeinde Bensdorf eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (34/2024). Die Veröffentlichung des Entwurfes zur 4. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz für den Bereich „Solarpark Altbensdorf“ BP 18 der Gemeinde Bensdorf mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 14.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 statt. Die amtliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 13.11.2024 auf der Internetseite des Amtes Wusterwitz.
Diese Bekanntmachung war jedoch fehlerhaft, da sie ausschließlich im Internet veröffentlicht wurde. § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB sieht jedoch vor, dass der Inhalt der Bekanntmachung „zusätzlich“ zur ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in das Internet einzustellen ist. Rein digitale Bekanntmachungen sind im Rahmen der bauleitplanerischen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend. Die amtliche Bekanntmachung vom 13.11.2024 genügte damit mutmaßlich nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Zur ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und zur Behebung des mutmaßlichen Bekanntmachungsfehlers erfolgt erneut eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen des Entwurfs 4. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz für den Bereich „Solarpark Altbensdorf“ BP 18 der Gemeinde Bensdorf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit:
vom 12.06.2025 bis einschließlich 15.07.2025.
Eine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung war hierfür nicht erforderlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet auf der Homepage unter der Adresse
www.amt-wusterwitz.de und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse http://blp.brandenburg.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zudem in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich und für jedermann leicht zugänglich ausliegen:
Informationen: Ansprechpartner Fachbereich 3 – Räumliche Planung & Entwicklung
Tel.: 033839/669-17
Zu den folgenden Dienstzeiten:
montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: bauleitplanung@amt-wusterwitz.de
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Kristin Schilling
Sachbearbeiterin
Amt Wusterwitz
August-Bebel-Straße 10
14789 Wusterwitz
Tel.: 033839 669-17
Fax: 033839 669-31
bauleitplanung@amt-wusterwitz.de