Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Golm" der Gemeinde Zichow

Zichow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 55 Tage  

durchführende Organisation

Amt Gramzow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow beschloss in ihrer Sitzung am 27.01.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Golm“ mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Zichow im Parallelverfahren (Vorlage-Nr. 0004/26). 

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Golm. 

Das in der Anlage dargestellte Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 60,52 ha (Nettofläche: ca. 59,90 ha) und umfasst die Flurstücke 44, 47, 49 und 50 der Flur 6 und die Flurstücke 58 und 59 der Flur 4 in der Gemarkung Golm.

Die Flächen werden bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt. 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Zichow am 14.07.2026 wurde der Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst (Vorlage-Nr. 0013/26).  

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Golm“ der Gemeinde Zichow mit der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung (Stand Mai 2026) in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Amt Gramzow, Bau- und Ordnungsamt (Bauamt im Gebäude 2), Poststraße 25, 17291 Gramzow eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen digital auf der Internetseite des Amtes Gramzow unter dem Reiter "Verwaltung & Politik" - "Bekanntmachungen" einzusehen bzw. hier im Planungsportal DiPlanung Brandenburg.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können sowohl digital als auch postalisch eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben können.

Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)

Bau- und Ordnungsamt

Poststraße 25

17291 Gramzow

hanisch@amtgramzow.de

039861 600 33

bzw.

Frau Meiburg (zuständige Planerin)

dr. braun & barth freie architekten dresden

Bürogemeinschaft für Architektur, Stadt- und Dorfplanung

Tharandter Straße 39

01159 Dresden

achitekten@braun-barth.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow beschloss in ihrer Sitzung am 27.01.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Golm“ mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Zichow im Parallelverfahren (Vorlage-Nr. 0004/26). 

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Golm. 

Das in der Anlage dargestellte Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 60,52 ha (Nettofläche: ca. 59,90 ha) und umfasst die Flurstücke 44, 47, 49 und 50 der Flur 6 und die Flurstücke 58 und 59 der Flur 4 in der Gemarkung Golm.

Die Flächen werden bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt. 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Zichow am 14.07.2026 wurde der Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst (Vorlage-Nr. 0013/26).  

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Golm“ der Gemeinde Zichow mit der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung (Stand Mai 2026) in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Amt Gramzow, Bau- und Ordnungsamt (Bauamt im Gebäude 2), Poststraße 25, 17291 Gramzow eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen digital auf der Internetseite des Amtes Gramzow unter dem Reiter "Verwaltung & Politik" - "Bekanntmachungen" einzusehen bzw. hier im Planungsportal DiPlanung Brandenburg.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können sowohl digital als auch postalisch eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben können.

Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)

Bau- und Ordnungsamt

Poststraße 25

17291 Gramzow

hanisch@amtgramzow.de

039861 600 33

bzw.

Frau Meiburg (zuständige Planerin)

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