Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "EDEKA-Markt Goethestraße" der Stadt Storkow (Mark)

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 45 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark) Hauptamt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 3. April 2025 mit Beschluss BV/077/2025 [WP 2024-2029] die Aufstellung des Bebauungsplans Bebauungsplanes "EDEKA-Markt Goethestraße" beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 19. Juni 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) den Vorentwurf für den Bebauungsplan "EDEKA-Markt Goethestraße" einschließlich der Begründung in der Fassung vom Mai 2025 sowie die Begründung Mai 2025 gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen ergaben sich folgende Änderungen des Entwurfes zum Bebauungsplan:

- Das Flurstück 87 der Flur 26, Gemarkung Storkow entfällt aus dem räumlichen Geltungsbereich, da keine Veräußerung möglich ist. Außerdem wird der nordwestliche Teilbereich mit den Flurstücken 118, 117/1 und 96/1 teilweise nicht mehr als Baufläche, sondern als private Grünfläche mit Fläche zum Anpflanzen von Gehölzen festgesetzt. Diese Fläche soll als Ausgleichsmaßnahme dienen.

- Die Planzeichnung wird redaktionell um den erforderlichen Genehmigungsvermerk der höheren Verwaltungsbehörde ergänzt.

- Zum Entwurf wird der Umweltbericht erarbeitet, darin sind die Kompensations-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Im Plangebiet ist der Neubau eines Verbrauchermarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.500 m² vorgesehen. Geplant ist die Verlagerung des bestehenden Marktes „Edeka Gradhand“ an einen neuen Standort innerhalb des Gebietes. Ergänzend soll eine Stellplatzanlage mit etwa 146 Parkplätzen errichtet werden.

Bereits seit 2005 wurden nördlich des Plangebiets mehrere Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Durch den geplanten großflächigen Verbrauchermarkt kann der bestehende Bedarf gedeckt und die Nahversorgung sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessert werden.

Da sich das Plangebiet derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) derzeit nicht zulässig. Um die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Storkow (Mark) ist das Plangebiet überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt. Lediglich für einen kleineren Teilbereich besteht bereits die Darstellung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einzelhandel.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „EDEKA-Markt Goethestraße“ ist damit nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Der Flächennutzungsplan wird derzeit fortgeschrieben; im Zuge dieser Fortschreibung wird die geplante Einzelhandelsnutzung berücksichtigt. Es ist daher davon auszugehen, dass der künftige gesamtstädtische Flächennutzungsplan dem Bebauungsplan nicht entgegenstehen wird.

Da der Bebauungsplan voraussichtlich vor dem Wirksamwerden des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans in Kraft treten soll, ist er genehmigungspflichtig.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „EDEKA-Markt Goethestraße“ erfolgt im sogenannten Regelverfahren gemäß den §§ 2, 3, 4 und 4a des Baugesetzbuchs (BauGB).

Dabei wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. In diesem Rahmen werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt und im Umweltbericht dokumentiert und bewertet.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Bestandteil eines solchen Plans sind auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen ist. Dieser Vertrag regelt unter anderem den Zeitrahmen für die Umsetzung des Vorhabens sowie mögliche Maßnahmen zur Erschließung oder zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt.

Änderungen am Durchführungsvertrag oder der Abschluss eines neuen Vertrags sind zulässig – entsprechend § 12 Abs. 3a BauGB.

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Entwurf des Bebauungsplans steht Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder

Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 3. April 2025 mit Beschluss BV/077/2025 [WP 2024-2029] die Aufstellung des Bebauungsplans Bebauungsplanes "EDEKA-Markt Goethestraße" beschlossen.

In ihrer Sitzung vom 19. Juni 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) den Vorentwurf für den Bebauungsplan "EDEKA-Markt Goethestraße" einschließlich der Begründung in der Fassung vom Mai 2025 sowie die Begründung Mai 2025 gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen ergaben sich folgende Änderungen des Entwurfes zum Bebauungsplan:

- Das Flurstück 87 der Flur 26, Gemarkung Storkow entfällt aus dem räumlichen Geltungsbereich, da keine Veräußerung möglich ist. Außerdem wird der nordwestliche Teilbereich mit den Flurstücken 118, 117/1 und 96/1 teilweise nicht mehr als Baufläche, sondern als private Grünfläche mit Fläche zum Anpflanzen von Gehölzen festgesetzt. Diese Fläche soll als Ausgleichsmaßnahme dienen.

- Die Planzeichnung wird redaktionell um den erforderlichen Genehmigungsvermerk der höheren Verwaltungsbehörde ergänzt.

- Zum Entwurf wird der Umweltbericht erarbeitet, darin sind die Kompensations-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Im Plangebiet ist der Neubau eines Verbrauchermarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.500 m² vorgesehen. Geplant ist die Verlagerung des bestehenden Marktes „Edeka Gradhand“ an einen neuen Standort innerhalb des Gebietes. Ergänzend soll eine Stellplatzanlage mit etwa 146 Parkplätzen errichtet werden.

Bereits seit 2005 wurden nördlich des Plangebiets mehrere Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Durch den geplanten großflächigen Verbrauchermarkt kann der bestehende Bedarf gedeckt und die Nahversorgung sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich verbessert werden.

Da sich das Plangebiet derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) derzeit nicht zulässig. Um die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Storkow (Mark) ist das Plangebiet überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt. Lediglich für einen kleineren Teilbereich besteht bereits die Darstellung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einzelhandel.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „EDEKA-Markt Goethestraße“ ist damit nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Der Flächennutzungsplan wird derzeit fortgeschrieben; im Zuge dieser Fortschreibung wird die geplante Einzelhandelsnutzung berücksichtigt. Es ist daher davon auszugehen, dass der künftige gesamtstädtische Flächennutzungsplan dem Bebauungsplan nicht entgegenstehen wird.

Da der Bebauungsplan voraussichtlich vor dem Wirksamwerden des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans in Kraft treten soll, ist er genehmigungspflichtig.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „EDEKA-Markt Goethestraße“ erfolgt im sogenannten Regelverfahren gemäß den §§ 2, 3, 4 und 4a des Baugesetzbuchs (BauGB).

Dabei wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. In diesem Rahmen werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt und im Umweltbericht dokumentiert und bewertet.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Bestandteil eines solchen Plans sind auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen ist. Dieser Vertrag regelt unter anderem den Zeitrahmen für die Umsetzung des Vorhabens sowie mögliche Maßnahmen zur Erschließung oder zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt.

Änderungen am Durchführungsvertrag oder der Abschluss eines neuen Vertrags sind zulässig – entsprechend § 12 Abs. 3a BauGB.

Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Entwurf des Bebauungsplans steht Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder

Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

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