Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 012 "Windpark Malterhausen" der Gemeinde Niedergörsdorf

Niedergörsdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Niedergörsdorf

Die Gemeindevertretung hat am 26.03.2025 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Windpark Malterhausen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzuheben. D.h. der Bebauungsplan sollte ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Gemäß der Stellung des Landkreises Teltow-Fläming, Kreisentwicklung vom 02.06.2025 wird empfohlen, das Planverfahren auf das Regelverfahren umzustellen. Damit entfallen die in § 13 Abs. 2 und 3 BauGB beschriebenen Verfahrensvereinfachungen. Bei der Umstellung auf das Regelverfahren sind alle Verfahrensschritte zu wiederholen, die aufgrund der Verfahrensmodifikation des § 13 BauGB abweichend von den zwingenden Verfahrensvorschriften der §§ 1 ff. BauGB durchgeführt wurden. Demnach ist insbesondere die Durchführung einer Umweltprüfung samt Erstellung eines Umweltberichts nachzuholen. Soweit bisher auch auf die Prüfung eines Eingriffsausgleichs gemäß § 1a Abs. 3 BauGB verzichtet wurde, ist auch diese im Rahmen der Umweltprüfung nachzuholen. Der Bebauungsplan ist dann ggf. entsprechend anzupassen.

Weitere eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf sind in der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Windpark Malterhausen“ der Gemeinde Niedergörsdorf mit Stand Juli 2025 berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 28.04.2025 bis einschließlich 02.06.2025 und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 28.04.2025 statt.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf hat am 07.09.2016 den Bebauungsplan „Windpark Malterhausen“ als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplans war die Festsetzung von Bauflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der im Bebauungsplan befindlichen sieben Sondergebiete ist realisiert worden (Inbetriebnahme 2016/2017). Der Bebauungsplan fügt sich in den angrenzenden Windpark Feldheim, Windpark Danna sowie den ersten Windpark Malterhausen ein. Es erfolgte somit eine weitere Konzentrierung der Windkraftnutzung in diesem Raum.

Die Betreiber der an den Bebauungsplan „Windpark Malterhausen“ angrenzenden Windenergieanlagen planen nun das Repowering ihrer Anlagen. Demnach sollen 31 Windenergieanlagen abgebaut und durch 11 leistungsstärkere Windenergieanlagen ersetzt werden.

Die Gebietskulisse der Bestandsanlagen der Betreiber befindet sich aktuell zwischen dem „Windpark Malterhausen“ und dem Ortsteil Lindow der Gemeinde Niedergörsdorf. Durch die Überplanung des Gebietes kommt es seitens der Betreiber zu einer Verschiebung der Standorte in Richtung des Bebauungsplanes „Windpark Malterhausen“. So dass sechs der geplanten Anlagen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Windpark Malterhausen“ vorgesehen sind. Der Bebauungsplan enthält sieben Sondergebiete Windenergie sowie Höhenbegrenzungen auf max. 208 m über das Geländeniveau, die nicht mit dem Repowering-Projekt einhergehen. Die fünf weiteren Repowering-Standorte sind außerhalb des Bebauungsplanes und umsetzbar.

Das Plangebiet befindet sich zudem innerhalb des Vorranggebiets „VRW 28 Feld-heim/Malterhausen“ des beschlossenen „Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming“. Die Satzung über den Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42 vom 23.10.2024 in Kraft getreten.

Die Gemeinde Niedergörsdorf verfügt seit dem 28.11.2013 über eine rechtskräftige 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Innerhalb des Flächennutzungsplanes wird eine Konzentrationsfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Dies betrifft eine Teilfläche des betroffenen Repowering-Projektes. Allerdings entfällt die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gemäß § 245e Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB mit in Kraft treten des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027.

Zur Umsetzung des gesamten Repowering-Projektes bedarf es der Aufhebung des Bebauungsplans „Windpark Malterhausen“. Die Errichtung der Anlagen erfolgt gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Plangebiet

Das Plangebiet umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplan „Windpark Malterhausen“ und wird wie folgt begrenzt:

im Westen ab der südwestlichen Ecke des Flurstückes 1/4 der Flur 2, Gemarkung Danna, entlang der Gemarkungsgrenze zu Feldheim bis zur Gemarkungsgrenze von Treuenbrietzen;

im Norden entlang der Gemarkungsgrenze zu Treuenbrietzen über das Wegeflurstück 81 der Flur 6, Gemarkung Malterhausen, zur nordwestlichen Ecke des Flurstückes 80, Flur 6, Gemarkung Malterhausen, über das Wegeflurstück 78 zur nordwestlichen Ecke des Wegeflurstückes 20, Flur 6, Gemarkung Malterhausen;

im Osten entlang der östlichen Grenze des Wegeflurstückes 78 der Flur 6, Gemarkung Malterhausen, bis zum Wegeflurstück 49 der Flur 6, Gemarkung Malterhausen, entlang der nördlichen Grenze des Wegeflurstückes 49 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 98 der Flur 6, Gemarkung Malterhausen, an der östlichen Grenze des Flurstückes 98 über das Wegeflurstück 53 und an der östlichen Grenze des Flurstückes 99 bis zur Gemarkungsgrenze Danna, Flur 6;

im Süden in Richtung Westen entlang der südlichen Gemarkungsgrenzen Malterhausen, Flur 6, bis zur südwestlichen Ecke des Wegeflurstückes 66 der Flur 6, Gemarkung Malterhausen, in südwestlicher Richtung über das Wegeflurstück 61, Flur 6, sowie die Flurstücke 42, 40/1, 56/39, 125, 123 und 34/1 der Flur 1, Gemarkung Danna, zur südlichen Flurgrenze der Flur 1, Gemarkung Danna, in Verlängerung der westlichen Flurstücksgrenze 66/30 und dann in westliche Richtung entlang der südlichen Grenze der Flur 1, Gemarkung Danna, bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 28/5 der Flur 2, Gemarkung Danna, entlang der östlichen und südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 28/5 zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 1/4 der Flur 2, Gemarkung Danna.

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau Bruckbauer

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