Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rauen über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rauen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Amt SpreenhagenÖffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Rauen über die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rauen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rauen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 den vorliegenden Entwurf (Stand 10.09.2025) der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rauen, Gemarkung Rauen Flur 004, bestehend aus Planzeichnung, der Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden erneut um Stellungnahme gebeten.
Das Plangebiet entspricht dem rechtskräftig beschlossenen Bebauungsplan „Forsthaus Rauen“. Es umfasst das Betriebsgelände der Alten Försterei in der Gemarkung 122438 - Rauen Flur 004. Die betroffene Fläche beträgt ca. 0,8 ha (8.000 m²) und entspricht dem beschlossenen Bebauungsplan „Forsthaus Rauen“.
Das Gelände der alten Försterei Rauen wurde nicht mehr durch die zuständige Forstbehörde genutzt. Der bestehende Gebäudekomplex soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Gemäß des bereits beschlossenen Bebauungsplans soll nun das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden. Der Vorentwurf wurde bereits im Herbst 2021 beteiligt.
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