Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nonnendorf - Wiepersdorfer Weg

Niederer Fläming

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 16 Tage  

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederer Fläming hat am 14.10.2024 über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nonnendorf – Wiepersdorfer Weg sowie zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde im Rahmen einer Ergänzungssatzung einzelne Flächen im Außenbereich in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Die Ergänzungssatzung dient den Gemeinden als Planungsinstrument in einem Gebiet, in dem die Gemeinde rasch Baurecht schaffen will und die städtebauliche Entwicklung keine oder nur in einzelnen Bereichen über die Kriterien des § 34 Abs. 1 bis 3a BauGB hinausgehende Regelungen erfordert.

Der Ortsteil Nonnendorf stellt einen im Zusammenhang bebauten Ort dar. Das ursprünglich in Nord-Süd-Richtung entstandene Straßendorf wird in der Neuzeit durch die Bundesstraße 102 in Ost-West-Richtung gekreuzt. Flächen im südlichen Bereich entlang des einseitig bebauten Wiepersdorfer Weges sind für die Bebauung vorgesehen.

Die Bereiche der Ergänzungssatzung befinden sich im südlichen Bereich der Ortslage und umfassen Acker-brachen. Durch die jeweils nördlich und südlich sowie westlich angrenzenden wohnbaulichen Nutzungen und Grundstücksstrukturen liegt eine entsprechende bauliche Prägung der Fläche vor. Die vorhandene Bebauung besteht aus Einfamilienhäusern mit Nebengelassen bzw. kleineren dörflichen Hofstrukturen.

Nach § 34 Abs. 5 Nr. 2 BauGB ist Voraussetzung für das Aufstellen einer Satzung, dass kein Vorhaben begründet wird, welches die Pflicht einer Umweltprüfung unterliegt und keine Anhaltspunkte zur Beeinträchtigung der Schutzgüter vorbereitet werden (§ 34 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).

Eine förmliche Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich, da durch die Bereitstellung von Bauland nur kleinteilige Grundflächen zulässig werden.

Es erfolgt eine Eingriffsbewertung der Ergänzungssatzung anhand der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft, Klima/Luft und Kultur- und Sachgüter.

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurstücke (je tlw.) 124/2, 125/1, 125/2, 126/1, 126/2, 140, 141/1, 142 und 143 der Flur 1 in der Gemarkung Nonnendorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 18.000 m².

Amt Dahme/Mark,

Abt. Bauen und Liegenschaften

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

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