Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2020-05 "Jahnstraße III" in der Stadt Treuenbrietzen
Treuenbrietzen
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt TreuenbrietzenDie Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen hat 15.04.2024 in der öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. 2020-05 „Jahnstraße III“ bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil in der Fassung vom November 2023 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht und die Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung wurden gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nordöstlichen Stadtbereich. Das Gebiet wird im Norden von der Jahnstraße begrenzt. Im Nordosten und Südosten grenzt der Bebauungsplan „Jahnstraße Hagematen I“ an. Im Süden geht das Plangebiet in die offene Flur (Ackerflächen) über. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 8 der Gemarkung Treuenbrietzen und umfasst folgende Flurstücke vollständig: 286 und folgende Flurstücke teilweise: 59/2, 60, 364.
Die Lage des Gebietes ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 2020-05 „Jahnstraße III“ wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 2020-05 „Jahnstraße III“ mit der Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB kann von jedermann auf der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal bzw. auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de) sowie im zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg https://diplan.brandenburg.de (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/edfc0a9b-a0dc-45fd-8fad-fb95f94ee8ee) eingesehen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 2020-05 „Jahnstraße III“ der Stadt Treuenbrietzen tritt mit dieser Bekanntmachung als Satzung in Kraft.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über
3. das Verhältnis des Bebauungsplanes und
4. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Treuenbrietzen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Frau Gehricke
Stadt Treuenbrietzen
Bauverwaltung
Telefon: 033748.747.12
Email: D.Gehricke@Treuenbrietzen.de