7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönefeld

Aktuelle Mitteilung

Frühzeitige Beteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt aus.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 11.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 zu den folgenden Zeiten Montag 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag 13.00-15.00 Uhr Freitag 09.00-12.00 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ und im zentralen Landesportal des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung der Öffentlichkeit (https://bb.beteiligung.diplanung.de) abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an: Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de