7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönefeld

Schönefeld

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 30.06.2026 den Entwurf zu der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha und befindet sich südlich der alten Ortslage von Selchow in der Gemarkung Selchow, Flur 2 mit den Flurstücken 146 und teilweise Flurstück 148 sowie in der Flur 5 mit den Flurstücken 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143. Die Abgrenzung besteht aus den zuvor genannten Flurstücken und ergibt sich aus der Planurkunde.

Ziel der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Sonder-gebiet mit der Zweckbestimmung Messeparkplatz unter Berücksichtigung vorhandener Freiraumstrukturen. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Sondergebiet mit Stellplätzen für Messezwecke, Grünordnerischer Ausgleich der Eingriffe in Schutzgüter.

Beteiligung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schö-nefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an: Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld, per Fax unter 030 / 536 720 298), oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Herr Leonard Zappe

Hans-Grade-Allee 11 in 12529 Schönefeld

Tel.: 030 / 536720 - 210

E-Mail: Bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Formelle Beteiligung

Der Entwurf des Bauleitplans liegt aus.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 30.06.2026 den Entwurf zu der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha und befindet sich südlich der alten Ortslage von Selchow in der Gemarkung Selchow, Flur 2 mit den Flurstücken 146 und teilweise Flurstück 148 sowie in der Flur 5 mit den Flurstücken 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143. Die Abgrenzung besteht aus den zuvor genannten Flurstücken und ergibt sich aus der Planurkunde.

Ziel der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Sonder-gebiet mit der Zweckbestimmung Messeparkplatz unter Berücksichtigung vorhandener Freiraumstrukturen. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Sondergebiet mit Stellplätzen für Messezwecke, Grünordnerischer Ausgleich der Eingriffe in Schutzgüter.

Beteiligung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schö-nefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an: Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld, per Fax unter 030 / 536 720 298), oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Herr Leonard Zappe

Hans-Grade-Allee 11 in 12529 Schönefeld

Tel.: 030 / 536720 - 210

E-Mail: Bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Formelle Beteiligung

Der Entwurf des Bauleitplans liegt aus.

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Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.