Bebauungsplan "Wohnbebauung Bormannstraße" der Stadt Bad Liebenwerda
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 24 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt auf Antrag des Grundstückseigentümers / Vorhabenträgers auf dem freigeräumten Innenstadtareal südlich der Bormannstraße, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung einer Wohnanlage für Senioren, bestehend aus 8 III-geschossigen Häusern mit Flachdach für 48 Wohneinheiten zu schaffen.
Für das Vorhaben ist die Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB aufgrund der Bautiefe für Hauptnutzungen i. V. m. der Geschossigkeit, nicht gegeben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 04.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Bormannstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen.
Die Anwendungsvoraussetzung für das Verfahren nach § 13a BauGB wurden geprüft. Das Plangebiet befindet sich in innerstädtischer Lage. Die festgesetzte Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Natura 2000-Gebiete (FFH- oder SPA-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) betroffen sind.
Aufgrund der Art des Vorhabens sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die erwarten lassen, dass Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Es erfolgt keine Begründung der Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben nach UVP-Gesetz oder Landesrecht.
Katharina Schmidtke
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SG Stadtplanung / Städtebaurecht / Fördermittel
SB Stadtplanung
Telefon: 035341/155-436
E-Mail: katharina.schmidtke@vg-liebenwerda.de
Bekanntmachung
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung sowie die Bekanntmachungsanordnung der frühzeitigen Beteiligung.