Bebauungsplan Nr. W 5 "Gewerbegebiet Wustermark Nord", Teil 1 - 2. Änderung

Wustermark

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Mit Hilfe der gegenständlichen Bebauungsplanänderung soll die beabsichtigte Verbreiterung der Kuhdammbrücke über den Havelkanal (km 21,390) von einer ein- in eine zweispurige Nutzung sowie die dadurch erforderliche Neutrassierung des Kuhdammwegs planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Kuhdammbrücke stellt ein Nadelöhr dar, da vermehrt Schwerlasttransporte vom und zum Güterverkehrszentrum Berlin West Wustermark (GVZ) stattfinden. Eine dritte, leistungsfähige Verkehrsanbindung des GVZ an das überörtliche Verkehrsnetz ist nun entsprechend den Ausbaubeschlüssen der Wustermarker Gemeindevertretung vom 30.06.2020 für die Straßenbauvorhaben „Neubau Kuhdammweg“ (Drucksache B-061/2020) sowie „Neubau Knotenpunkt Kuhdammweg/ L 202“ (Drucksache B-062/2020) herzustellen.  Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden zudem der Umbau des Knotenpunktes mit der L 202 sowie der Anschluss der Gewerbegebietsflächen im nordöstlichen Teil des Gewerbegebietes Wustermark Nord an das öffentliche Verkehrsnetz gesichert. Die Verkehrsflächen mit dem entsprechenden Straßenbegleitgrün, Maßnahmen zum Ausgleich sowie Flächen zur Abwasserbeseitigung sind zu sichern.

Der Bebauungsplan dient der Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Vorliegen der Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist zu prüfen.

Gemeinde Wustermark

Hoppenrader Allee 1

FB II – Gemeindeentwicklung, Klimaschutz und Soziales

Stadtplanung/Gemeindeentwicklung

14641 Wustermark

Frau Melde

Telefon: +49 (33234) 73-208

Telefax: +49 (33234) 73-299

e-mail: f.melde@wustermark.de

Internet: http://www.wustermark.de

Informationspflicht Öffentlichkeitsbeteiligung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 – 2. Änderung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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