Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark "Am Krekenberg" in den Gemarkungen Tarmow und Hakenberg - Erneute Beteiligung
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde FehrbellinAus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 87,3 ha große Fläche und erstreckt sich über die Flurstücke 685, 545, 546, 548, 549 und 550 in der Flur 103, Gemarkung Tarmow, sowie das Flurstück 207 der Flur 4, Gemarkung Hakenberg.
Gemeinde Fehrbellin
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