Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 Solarpark "Am Krekenberg" in den Gemarkungen Tarmow und Hakenberg - Erneute Beteiligung

Fehrbellin

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Fehrbellin

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 87,3 ha große Fläche und erstreckt sich über die Flurstücke 685, 545, 546, 548, 549 und 550 in der Flur 103, Gemarkung Tarmow, sowie das Flurstück 207 der Flur 4, Gemarkung Hakenberg.

Gemeinde Fehrbellin

Johann-Sebastian-Bach-Str. 6

16833 Fehrbellin

Frau Wildt

k.wildt@gemeinde-fehrbellin.de

033932/ 595 666

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