2 Begründung
Begründung
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Fürstenberg/Havel und östlich der Berliner Straße (Bundesstraße 96). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/2, 74/11, 74/12 und 1495 (teilweise) der Flur 22, Gemarkung Fürstenberg/Havel. Das Plangebiet hat eine Größe von rund einem Hektar.
Das Plangebiet wird begrenzt
im Norden durch Wohnbebauung,
im Osten durch Wohnbebauung und eine Grünfläche,
im Süden von einer Landwirtschaftsfläche
im Westen durch eine Verkehrsfläche der Berliner Straße (Bundesstraße 96).
Es wird die Entwicklung des Gebietes für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung der Erschließung angestrebt. Dies soll unter der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzes erfolgen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die geplanten Vorhaben sind auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Bauamt/Bauplanung, Frau Nitschke, Tel. 03309334619
Begründung
Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnische Untersuchung
Datenschutzinformation
Stellungnahme Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung
204 Stellungnahme Landesamt für Denkmalsschutz 28.06.2023