Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet Eckermannstraße" in Fürstenberg/Havel

Fürstenberg/Havel

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Fürstenberg

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Fürstenberg/Havel und östlich der Berliner Straße (Bundesstraße 96). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/2, 74/11, 74/12 und 1495 (teilweise) der Flur 22, Gemarkung Fürstenberg/Havel. Das Plangebiet hat eine Größe von rund einem Hektar.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Norden durch Wohnbebauung,

im Osten durch Wohnbebauung und eine Grünfläche,

im Süden von einer Landwirtschaftsfläche

im Westen durch eine Verkehrsfläche der Berliner Straße (Bundesstraße 96).

Es wird die Entwicklung des Gebietes für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung der Erschließung angestrebt. Dies soll unter der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzes erfolgen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die geplanten Vorhaben sind auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Bauamt/Bauplanung, Frau Nitschke, Tel. 03309334619

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Fürstenberg/Havel und östlich der Berliner Straße (Bundesstraße 96). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/2, 74/11, 74/12 und 1495 (teilweise) der Flur 22, Gemarkung Fürstenberg/Havel. Das Plangebiet hat eine Größe von rund einem Hektar.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Norden durch Wohnbebauung,

im Osten durch Wohnbebauung und eine Grünfläche,

im Süden von einer Landwirtschaftsfläche

im Westen durch eine Verkehrsfläche der Berliner Straße (Bundesstraße 96).

Es wird die Entwicklung des Gebietes für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung der Erschließung angestrebt. Dies soll unter der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzes erfolgen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die geplanten Vorhaben sind auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Bauamt/Bauplanung, Frau Nitschke, Tel. 03309334619

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