Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet Eckermannstraße" in Fürstenberg/Havel

Fürstenberg/Havel

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Fürstenberg

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Fürstenberg/Havel und östlich der Berliner Straße (Bundesstraße 96). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/2, 74/11, 74/12 und 1495 (teilweise) der Flur 22, Gemarkung Fürstenberg/Havel. Das Plangebiet hat eine Größe von rund einem Hektar.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Norden durch Wohnbebauung,

im Osten durch Wohnbebauung und eine Grünfläche,

im Süden von einer Landwirtschaftsfläche

im Westen durch eine Verkehrsfläche der Berliner Straße (Bundesstraße 96).

Es wird die Entwicklung des Gebietes für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung der Erschließung angestrebt. Dies soll unter der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzes erfolgen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die geplanten Vorhaben sind auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Bauamt/Bauplanung, Frau Nitschke, Tel. 03309334619

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Fürstenberg/Havel und östlich der Berliner Straße (Bundesstraße 96). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/2, 74/11, 74/12 und 1495 (teilweise) der Flur 22, Gemarkung Fürstenberg/Havel. Das Plangebiet hat eine Größe von rund einem Hektar.

Das Plangebiet wird begrenzt

im Norden durch Wohnbebauung,

im Osten durch Wohnbebauung und eine Grünfläche,

im Süden von einer Landwirtschaftsfläche

im Westen durch eine Verkehrsfläche der Berliner Straße (Bundesstraße 96).

Es wird die Entwicklung des Gebietes für die Errichtung von Wohngebäuden sowie die Sicherung der Erschließung angestrebt. Dies soll unter der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzes erfolgen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die geplanten Vorhaben sind auf der Grundlage von § 35 BauGB nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Bauamt/Bauplanung, Frau Nitschke, Tel. 03309334619

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

3a Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

    3b Schalltechnische Untersuchung

    Schalltechnische Untersuchung

      101 Stellungnahme Landkreis Oberhavel 30_08_2023

      Stellungnahme Landkreis Oberhavel

        202 Stellungnahme Landesforstbetrieb 23.07.2023

          204 Stellungnahme Landesamt für Denkmalsschutz 28.06.2023

          204 Stellungnahme Landesamt für Denkmalsschutz 28.06.2023

            209 Stellungnahme Landesumweltamt 17.08.2023

              504 StellungnahmeWasser- und Bodenverband 26.06.2023