Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paulinenaue im Bereich des Bebauungsplan "Gartenwegsiedlung Ergänzung
Paulinenaue
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Amt FriesackDas Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplan „Gartenwegsiedlung Ergänzung“ soll die bauleitplanerische Grundlage zur Realisierung von Wohnbebauung geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung ist mit dem des Bebauungsplans identisch und umfasst das Flurstück 74 der Flur 1 in der Gemarkung Paulinenaue.
Herr Polkowski