Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 / 2025
Erneute Beteiligung zum Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Bereits im Beteiligungszeitraum vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 konnte im Rahmen der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Freiflächensolaranlage Marquardt/ Satzkorn“ Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Änderungen der Planung des Bebauungsplans betreffen bei gleichbleibenden Planungszielen den folgenden Punkt:
- Konkretisierung, Anpassung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Standort einer Halle für die Wartung von Solarmodulen
Die Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt Nr. 11/2025 der Landeshauptstadt Potsdam enthält Angaben umweltbezogener Stellungnahmen und Dokumente und den Hinweis, dass diese neben dem geänderten Entwurf zum Bebauungsplan und der Begründung ebenfalls im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind. Diese Unterlagen wurden jedoch nicht ausgelegt. Da sie bereits in der ersten Auslegung im Zeitraum vom 28.06.2024 bis 09.08.2024 benannt und ausgelegt wurden und für die Beurteilung der Änderung nicht relevant sind, sind sie bei der erneuten Auslegung nicht erneut anzuführen. Die Hinweise zu den umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten waren daher falsch und werden in der erneuten Bekanntmachung nicht erneut aufgeführt.
Aus diesem Grund wird die erneute eingeschränkte Behörden-Beteiligung und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4a Abs. 3 BauGB vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Freiflächensolaranlage Marquardt/ Satzkorn“ (Stand 20.05.2025) wiederholt.
Beteiligungszeitraum: vom 29.09.2025 bis einschließlich 13.10.2025
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten Teile und die möglichen Auswirkungen der Änderungen beschränkt.
Die geänderten Entwürfe mit Kennzeichnung der Änderungen sind erneut unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam und https://mitgestalten.potsdam.de/de/stadtplanung einzusehen.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Frau Angelow
Tel.: 0331-289 2511
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 / 2025
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.