Vorentwurf Gemeinsamer Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Gemeinden Podelzig und Reitwein
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Gemeindevertretung der Gemeinde Reitwein hat in ihrer Sitzung am 16.02.2022 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Podelzig und Reitwein beschlossen (Beschluss-Nr. 01-02/2022).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Podelzig hat in ihrer Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Podelzig und Reitwein beschlossen (Beschluss-Nr. 03-02/2022).
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan soll den Gemeinden Podelzig und Reitwein ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie unmittelbar ordnend und gestaltend auf ihr Gemeindegebiet einwirken können. Das Ziel der Planung ist es, die Steuerung der von den Gemeinden beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung an jüngere Entwicklungen sowie an die Vorgaben der gem. § 1 Abs. 4 BauGB zu beachtenden Ziele der Raumordnung anzupassen. Gegenüber den Flächennutzungsplänen der Altgemeinden soll auf den prognostisch ermittelten Bedarf reagiert und eine Neujustierung der Bauflächen in kompakter und übersichtlicher Form dargestellt werden. Dies betrifft in erster Linie die Wohnbauflächen, die Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie gewerbliche Bauflächen. Somit wird der gemeinsame Flächennutzungsplan dem in § 5 Abs. 1 BauGB formulierten Anspruch gerecht, „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“.
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