Erneute förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Rietz-Neuendorf
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 12.04.2021 mit der Beschlussvorlage B-0308/2021 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf beschlossen.
Mit der Beschlussvorlage Nr. B-0419/2022 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.11.2022 beschlossen, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die zwischenzeitlich erarbeiteten Planzeichnungen mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aller Ortsteile und dem Vorentwurf, d.h. der Begründung zum Planwerk zu informieren. Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 02.01.2023 bis 10.02.2023 öffentlich ausgelegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Mit Beschluss Nr. B-0470/2023 vom 05.12.2024 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen und die Unterlagen wurden in der Zeit vom 02.01.2024 – 09.02.2024 öffentlich ausgelegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Aufgrund umfangreicher Änderungen und Korrekturen in den Planungsunterlagen wurde in der Gemeindevertretersitzung am 15.07.2025 mit Beschluss Nr. B-0596/2025 die erneute förmliche Beteiligung beschlossen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung (Stand 30.06.2025) sowie des Umweltberichtes (Stand Juni 2025) wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht und Einsichtnahme bereitgestellt. Die Veröffentlichung findet
vom 02.08.2025 bis zum 02.09.2025 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Flächennutzungsplan der Gemeinde“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.
Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.planungsportal.brandenburg.de/ zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 02.08.2025 bis zum 02.09.2025 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 bis 12:00
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
Mittwoch 09:00 bis 12:00
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
Freitag 09:00 bis 12:00
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Flächennutzungsplan (FNP) aufgefordert.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de