Vorentwurf - 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, OT Zeischa, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015 in der Fassung der 9. Änderung.

Der letzte gefasste Feststellungsbeschluss durch die Verbandsgemeinde betrifft die 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der vorliegenden 25. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unberührt.

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda fasste den Einleitungsbeschluss der 25. Änderung des Flächennutzungsplans am 01.03.2023 mit Vorlage-Nr.: 0009/23-VGV. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage-Nr.: 0011/23-BL-SV) zum dazugehörigen Bebauungsplan "Entwicklung Kiessee Zeischa" in der Stadt Bad Liebenwerda Ortsteil Zeischa gefasst. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Planbereich künftig als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“, Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Erholung – Ferienhäuser und Marina“ ausgewiesen wird und somit den Inhalten des Bebauungsplans entspricht.

Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensschritte aufgelistet:

•Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB inklusive Billigung des Vorentwurfes
•Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
•Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
•Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
•Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
•Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
•Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
•Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
•Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
•Abwägungsbeschluss
•Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
•Bekanntmachung der Satzung

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung wurden mehrere Gespräche mit der Gemeinsamen Landesplanung, der Verwaltung und des Vorhabenträgers geführt, um zu prüfen, ob und wie eine Ausweisung von Wohnbauflächen möglich ist.
Es wurde sich darauf verständigt, eine Wohnnutzung entlang der Bahnhofstraße beginnend ab Höhe des Sportplatzes bis hin zum Kiessee zu ermöglichen. Die Uferbereiche hinter den bestehenden Wochenendhaussiedlungen als Sondergebiet Erholung mit Ferienhäusern auszuweisen. Das Areal am Südufer des Kiessees zwischen den bestehenden Wochenendhausgebieten soll als Grünfläche mit Zeltplatz ausgewiesen werden.

Jonas Müller

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SGL Stadtplanung

Telefon: 035365/411-67
Fax: 035365/411-38
E-Mail: jonas.mueller@vg-liebenwerda.de

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015 in der Fassung der 9. Änderung.

Der letzte gefasste Feststellungsbeschluss durch die Verbandsgemeinde betrifft die 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der vorliegenden 25. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unberührt.

Die Verbandsgemeinde Liebenwerda fasste den Einleitungsbeschluss der 25. Änderung des Flächennutzungsplans am 01.03.2023 mit Vorlage-Nr.: 0009/23-VGV. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 den Aufstellungsbeschluss (Vorlage-Nr.: 0011/23-BL-SV) zum dazugehörigen Bebauungsplan "Entwicklung Kiessee Zeischa" in der Stadt Bad Liebenwerda Ortsteil Zeischa gefasst. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Liebenwerda soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Planbereich künftig als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“, Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Erholung – Ferienhäuser und Marina“ ausgewiesen wird und somit den Inhalten des Bebauungsplans entspricht.

Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensschritte aufgelistet:

•Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB inklusive Billigung des Vorentwurfes
•Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
•Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
•Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
•Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
•Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
•Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
•Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
•Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
•Abwägungsbeschluss
•Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
•Bekanntmachung der Satzung

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung wurden mehrere Gespräche mit der Gemeinsamen Landesplanung, der Verwaltung und des Vorhabenträgers geführt, um zu prüfen, ob und wie eine Ausweisung von Wohnbauflächen möglich ist.
Es wurde sich darauf verständigt, eine Wohnnutzung entlang der Bahnhofstraße beginnend ab Höhe des Sportplatzes bis hin zum Kiessee zu ermöglichen. Die Uferbereiche hinter den bestehenden Wochenendhaussiedlungen als Sondergebiet Erholung mit Ferienhäusern auszuweisen. Das Areal am Südufer des Kiessees zwischen den bestehenden Wochenendhausgebieten soll als Grünfläche mit Zeltplatz ausgewiesen werden.

Jonas Müller

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SGL Stadtplanung

Telefon: 035365/411-67
Fax: 035365/411-38
E-Mail: jonas.mueller@vg-liebenwerda.de

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