Vorentwurf Bebauungsplan "Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei" - OT Stölln, formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gollenberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Amt Rhinow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gollenberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei“ – OT Stölln gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei“ – OT Stölln verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer 10,8 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage östlich der Ortslage Stölln in der Gemeinde Gollenberg. Der Geltungsbereich umfasst derzeit intensiv genutztes Grünland sowie eine landwirtschaftliche Lagerfläche. Die geplante Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage dient dabei dem überragenden öffentlichen Interesse zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemäß § 2 EEG.

In ihrer Sitzung am 09.12.2024 billigte die Gemeindevertretung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Planzeichnung Teil A und Textteil B sowie der Begründung mit dem Stand November 2024 und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich mit einer Fläche von ca. 10,8 ha auf die Flurstücke 81/1, 82/1 und 87 der Flur 4 in der Gemarkung Stölln.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan für diesen Bereich parallel geändert.

Amt Rhinow

Bauamt

Herr Rochus

Telefon: 033875 - 36626

Mail: bauverwaltung@rhinow.de

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: