frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans 05/2017 "Grenzstraße", OT Wildenbruch
Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung
In der öffentlichen Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 05/2017 „Grenzstraße“, OT Wildenbruch, ist unter der Überschrift „Hinweise zur Äußerung und Erörterung“ ein redaktioneller Fehler enthalten.
Dort wird versehentlich auf den Vorentwurf des Flächennutzungsplans Bezug genommen.
Richtig ist, dass sich die Beteiligung auf den Vorentwurf des Bebauungsplans 05/2017 „Grenzstraße“ einschließlich Begründung und Umweltbericht bezieht.
Die ausgelegten und online bereitgestellten Unterlagen sowie Gegenstand der Beteiligung sind ausschließlich die Unterlagen zum genannten Bebauungsplan.
Im Übrigen bleibt die öffentliche Bekanntmachung unverändert.