Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartier Rankenheimer Straße – Bahnhof Groß Köris“" - Gemeinde Groß Köris, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenBebauungspläne sind entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Köris ist der größte Anteil der Fläche als „Wald“ ausgewiesen, sowie anteilig als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche. Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes hierbei ebenfalls erforderlich. Im Rahmen § 8 Abs. 3 BauGB wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Hieraus wird die Fläche zukünftig als gewerbliche Baufläche und Straßenverkehrsfläche bestimmt.
Ansprechpartner HiBU Plan GmbH:
Herr Hirschfelder
Groß Kienitzer Dorfstraße 15
15831 Blankenfelde-Mahlow
Tel.: 033708/902470
Mail: hirschfelder@hibuplan.de
Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:
Herr Noch
Markt 9, 15755 Teupitz
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de