Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Quartier Rankenheimer Straße – Bahnhof Groß Köris“" - Gemeinde Groß Köris, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Groß Köris

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Schenkenländchen

Bebauungspläne sind entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Köris ist der größte Anteil der Fläche als „Wald“ ausgewiesen, sowie anteilig als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche. Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes hierbei ebenfalls erforderlich. Im Rahmen § 8 Abs. 3 BauGB wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Hieraus wird die Fläche zukünftig als gewerbliche Baufläche und Straßenverkehrsfläche bestimmt.

Ansprechpartner HiBU Plan GmbH:

Herr Hirschfelder

Groß Kienitzer Dorfstraße 15

15831 Blankenfelde-Mahlow

Tel.: 033708/902470

Mail: hirschfelder@hibuplan.de

 

Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:

Herr Noch

Markt 9, 15755 Teupitz

Tel.: 033766/ 689 29

Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de

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