Erneute förmliche Beteiligung Ergänzungssatzung "Birkholzer Weg"

Herzberg

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat mit Beschluss Nr. B-0539/2024 in ihrer Sitzung am 17.09.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Birkholzer Weg“ im Ortsteil Herzberg der Gemeinde beschlossen.

Nach ortsüblicher Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt Nr. 06 vom 07.10.2024 fand die Auslegung der Unterlagen in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 statt.

Nach Hinweisen aus der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat Herzberg musste festgestellt werden, dass in der Planzeichnung der Verlauf der in Herzberg geltenden Klarstellungs- und Abrundungssatzung aus dem Jahr 1999 nicht korrekt eingezeichnet worden war. Auch ist ein nicht zutreffender Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum in dieser Planzeichnung vermerkt, der sich auf ein Vorhaben für einen anderen Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf bezieht.

Das beauftragte Planungsbüro hat diese Fehler unterdessen korrigiert. Aus Gründen eines rechtssicheren Verfahrens ist die öffentliche Auslage der Unterlagen zu wiederholen.

Mit Beschluss B-0558/2024 wurde die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Zu diesem Zweck wird der korrigierte Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung „Birkholzer Weg“ (mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung zum Entwurf und der vorliegenden artenschutzrechtlicher Standortprüfung gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermannöffentlich ausgelegt.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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