Bebauungsplan Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg -ZV LSBBekanntmachung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB des Bebauungsplans Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat die Änderung des Geltungsbereiches des mit Beschluss Nr.13/01/2021 vom 27.05.2021 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Im Ergebnis weiterer Überlegungen zur Standortentwicklung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst. Der Geltungsbereich um-fasst durch die Änderung Teilbereiche des Flurstückes 405, Flur 4 der Gemarkung Großkoschen sowie Teilbereiche des Flurstückes 192, Flur 23 der Gemarkung Senftenberg. Der Bereich vom „Froggi-Urwald“ wurde dabei zurückgenommen, hingegen wurde der neue Geltungsbereich durch einen Teil des nördlichen Promenadenweges sowie den Aussichtshügel erweitert.
Durch den Bebauungsplan Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für eine Umgestaltung bzw. eine Nutzungsänderung des Bereiches C1 sowie des Aussichtshügels im Familienpark Großkoschen geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange möglichst frühzeitig zu ermitteln und zu bewerten, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial). Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB, i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden am Planverfahren beteiligt.
Die Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, mit Begründung und Grünordnungsplan findet in der Zeit vom
09.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026
statt.
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können folgende Unterlagen:
- Bebauungsplanvorentwurf Nr. 32 „Umnutzung von Teilbereichen im Familienpark Großkoschen“ mit Begründung i. d. F. Januar 2026
- Grünordnungsplan i. d. F. Januar 2026
auf der Internetseite des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg (www.zweckverband-LSB.de) unter der Rubrik Bebauungspläne → Bebauungspläne in Aufstellung eingesehen werden.
Zudem stehen diese Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in diesem zentralen Landesportal unter nachfolgender Internetadresse zur Verfügung:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1, Erdgeschoss zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Adresse abgegeben werden: info@ksb-architekten.com. Zudem können Stellungnahmen beim Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg, 01968 Senftenberg, OT Großkoschen, Straße zur Südsee 1 abgegeben werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planungsbüro:
KSB Architekten
Herr Matthias Stein
Sedlitzer Bahnhofstraße 4
01968 Senftenberg
Tel.: 03573 / 796183
E-Mail: info@ksb-architekten.com
Verfahrensträger:
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Frau Aline Schöne
Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg, OT Großkoschen
Tel.: 03573 800-204
E-Mail: a.schoene@zv-lsb.de