10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt LuckauDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 29.02.2024 den Beschluss zur Einleitung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (Vorlage-Nr. Stvv/24/009).
Mit dem Beschluss vom 24.04.2025 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau (Vorlage-Nr. Stvv/25/006) wurden die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Zaacko und hat eine Größe von ca. 125,5 ha. Die überwiegende Fläche liegt unmittelbar nördlich der Bahnstrecke Luckau-Lübben. Im östlichen Teil wird das Plangebiet durch die Bundesstraße 87 geschnitten. Es umschließt Flächen der Flur 1 der Gemarkung Cahnsdorf sowie der Fluren 1 und 2 der Gemarkung Zaacko.
Ziel und Zwecke der Planung
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 10.02 „Solarpark Zaacko“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert werden.
E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de
Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, -Stadtplanung-,
Am Markt 34 in 15926 Luckau
Fax: 03544 2948
Telefon: 03544 594-163 (Iris Abraham)