Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Seefeld“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerneuchenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werneuchen in der Fassung von Mai 2025 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Seefeld" gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Seefeld nördlich der vorhandenen Photovoltaikanlagen und westlich des bereits bestehenden Gewerbeparks „Seefeld I“. Unmittelbar nördlich verläuft die Bundesstraße B 158. Der Ortskern von Seefeld liegt rd. 1,0 km in östlicher Richtung.
Die beabsichtigte Entwicklung eines Rechenzentrums entspricht an diesem Standort nicht den gegenwärtigen Zielvorgaben des Flächennutzungsplans. Dieser stellt überwiegend ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dar. Der Flächennutzungsplan soll an die Planungsabsichten des Bebauungsplans „Rechenzentrum Seefeld“ angepasst werden. Die Änderung sieht die Darstellung des Plangebietes als Sondergebiet „Rechenzentrum“ vor. Darüber hinaus wird eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Abwasser/ Regenrückhaltung dargestellt.
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Franziska Brandt
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