Flächennutzungsplanänderung 023/2022: "Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße" der Stadt Hohen Neuendorf
Verfahrensdaten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 mit dem Beschluss B 039/2026 die Änderung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 023/2022: „Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße, Stadtteil Hohen Neuendorf“ - beschlossen, die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Dokumenten im Internet veröffentlicht.
Die Unterlagen werden mindestens
vom 29. September 2026 bis einschließlich zum 29. Oktober 2026
auf dieser und der städtischen Internetseite bereitgestellt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.