Flächennutzungsplanänderung 023/2022: "Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße" der Stadt Hohen Neuendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 41 Tage –durchführende Organisation
Stadt Hohen NeuendorfZiel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und planungsrechtliche Qualifizierung des ca. 25,4 ha großen Plangebiets nördlich der Trasse des Berliner Außenrings. Mit den angepassten Darstellungen des FNP soll die Aufstellung von Bebauungsplänen zur städtebaulichen Neuordnung des Änderungsbereichs vorbereitet werden.
Die Flächen beiderseits der Oranienburger Straße sollen als zusammenhängende urbane Wohnquartiere entwickelt werden, die das vorhandene Stadtgefüge nördlich des Berliner Außenrings komplettieren und von der unmittelbaren Nähe zum zentralen innerstädtischen Bereich mit dem Rathaus und diversen weiteren Versorgungsfunktionen profitieren. Angestrebt wird neben der Sicherung von Wohngebieten auch ein attraktives Angebot an öffentlichen Räumen, wohnungsnahen Grün- und Freiflächen, Freizeitanlagen sowie kleinteiligen Geschäften und Nahversorgungsmöglichkeiten.
Frau Fritzsch und Frau Teigel unter Bauen@Hohen-Neuendorf.de
Verfahrensdaten
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 mit dem Beschluss B 039/2026 die Änderung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 023/2022: „Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße, Stadtteil Hohen Neuendorf“ - beschlossen, die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Dokumenten im Internet veröffentlicht.
Die Unterlagen werden mindestens
vom 29. September 2026 bis einschließlich zum 29. Oktober 2026
auf dieser und der städtischen Internetseite bereitgestellt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.