Flächennutzungsplanänderung 023/2022: "Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße" der Stadt Hohen Neuendorf

Hohen Neuendorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Hohen Neuendorf

Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und planungsrechtliche Qualifizierung des ca. 25,4 ha großen Plangebiets nördlich der Trasse des Berliner Außenrings. Mit den angepassten Darstellungen des FNP soll die Aufstellung von Bebauungsplänen zur städtebaulichen Neuordnung des Änderungsbereichs vorbereitet werden.

Die Flächen beiderseits der Oranienburger Straße sollen als zusammenhängende urbane Wohnquartiere entwickelt werden, die das vorhandene Stadtgefüge nördlich des Berliner Außenrings komplettieren und von der unmittelbaren Nähe zum zentralen innerstädtischen Bereich mit dem Rathaus und diversen weiteren Versorgungsfunktionen profitieren. Angestrebt wird neben der Sicherung von Wohngebieten auch ein attraktives Angebot an öffentlichen Räumen, wohnungsnahen Grün- und Freiflächen, Freizeitanlagen sowie kleinteiligen Geschäften und Nahversorgungsmöglichkeiten.

Frau Fritzsch und Frau Teigel unter Bauen@Hohen-Neuendorf.de

Verfahrensdaten

Lageplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 mit dem Beschluss B 039/2026 die Änderung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 023/2022: „Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße, Stadtteil Hohen Neuendorf“ - beschlossen, die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Dokumenten im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen werden mindestens

vom 29. September 2026 bis einschließlich zum 29. Oktober 2026

auf dieser und der städtischen Internetseite bereitgestellt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und planungsrechtliche Qualifizierung des ca. 25,4 ha großen Plangebiets nördlich der Trasse des Berliner Außenrings. Mit den angepassten Darstellungen des FNP soll die Aufstellung von Bebauungsplänen zur städtebaulichen Neuordnung des Änderungsbereichs vorbereitet werden.

Die Flächen beiderseits der Oranienburger Straße sollen als zusammenhängende urbane Wohnquartiere entwickelt werden, die das vorhandene Stadtgefüge nördlich des Berliner Außenrings komplettieren und von der unmittelbaren Nähe zum zentralen innerstädtischen Bereich mit dem Rathaus und diversen weiteren Versorgungsfunktionen profitieren. Angestrebt wird neben der Sicherung von Wohngebieten auch ein attraktives Angebot an öffentlichen Räumen, wohnungsnahen Grün- und Freiflächen, Freizeitanlagen sowie kleinteiligen Geschäften und Nahversorgungsmöglichkeiten.

Frau Fritzsch und Frau Teigel unter Bauen@Hohen-Neuendorf.de

Verfahrensdaten

Lageplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 mit dem Beschluss B 039/2026 die Änderung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren - Änderung Nr. 023/2022: „Nördlich der Bahnlinie / beiderseits der Oranienburger Straße, Stadtteil Hohen Neuendorf“ - beschlossen, die Vorentwurfsunterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 2 bis 10a des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 023/2022 mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Dokumenten im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen werden mindestens

vom 29. September 2026 bis einschließlich zum 29. Oktober 2026

auf dieser und der städtischen Internetseite bereitgestellt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: