Erneute Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs - Bebauungsplan „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ Stadt Beelitz, OT Beelitz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Stadt BeelitzDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke 221, 261, 46, 50,42, 142 sowie teilweise 31 und 220 der Flur 9 und das Flurstück 105 der Flur 10 der Gemarkung Beelitz. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 8.530 m².
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnnutzungen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „"Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz hat erstmals im November 2024 und zusätzlich im Juni 2026 öffentlich ausgelegen.
Die Auslegung der Unterlagen muss erneut wiederholt werden, da es zu einem Fehler in der Ankündigung der letzten Auslage im Juni 2026 im Amtsblatt Nr.4/2026 der Stadt Beelitz vom 27.05.2026 und einer zu kurzen Auslagefrist von zwei Wochen kam.
Bestandteil der erneuten Wiederholung der Auslegung sind die Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom Mai 2026, die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) zu den Themen Boden, Wasser, Flora/Fauna, Klima, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Immissionsschutz, Stand April 2026
- Schalltechnisches Gutachten: Verkehrslärmprognose für das Bebauungsplangebiet „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz, Stand 26.06.2024
- Artenschutzfachliche Prüfung für den Bebauungsplan „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ in der Stadt Beelitz, Stand 30.10.2023, ergänzt 19.08.2024
- Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 08.01.2024 zu den Themen Bodenschutz, Artenschutz, Bodendenkmalschutz, Mensch und Gesundheitsschutz.
- Stellungnahme des Landesamts für Umwelt vom 04.01.2024 zum Thema Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 09.12.2024
- Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 16.06.2026
- Stellungnahme des Landesamts für Umwelt vom 18.06.2026
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de
Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der gedruckten Planunterlagen im Auslegungszeitraum während folgender Dienststunden:
Montag und Mittwoch von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung). Die Unterrichtung erfolgt im Zimmer 112. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (033204) 39167 ist zweckmäßig.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.