Wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf - Bebauungsplan „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ Stadt Beelitz, OT Beelitz

Beelitz

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beelitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke 221, 261, 46, 50,42, 142 sowie teilweise 31 und 220 der Flur 9 und das Flurstück 105 der Flur 10 der Gemarkung Beelitz. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 8.530 m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnnutzungen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „"Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom September 2024 hat in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 öffentlich ausgelegen.

Aufgrund von Mängeln in der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.11.2024, in Form eines fehlenden Hinweises bzw. der Zugänglichmachung auf einem Landesportals und einigen kleineren Korrekturen und Ergänzungen in Plan, Begründung und Umweltbericht, ist eine erneute Beteiligung durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „"Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom April 2026 wird nunmehr gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuchs erneut öffentlich ausgelegt und online zur Kenntnis gegeben.
Bestandteil der Auslegung sind die Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom April 2026, die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die    bereits vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) zu den Themen Boden, Wasser, Flora/Fauna, Klima, naturschutzrechtliche  Ausgleichsmaßnahmen, Immissionsschutz, Stand April 2026

- Schalltechnisches Gutachten: Verkehrslärmprognose für das Bebauungsplangebiet „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz, Stand 26.06.2024

- Artenschutzfachliche Prüfung für den Bebauungsplan „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ in der Stadt Beelitz, Stand 30.10.2023, ergänzt 19.08.2024

- Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark Akt.Z. 04670-23-60 vom 08.01.2024 zu den Themen Bodenschutz, Artenschutz, Bodendenkmalschutz, Mensch und Gesundheitsschutz. 

- Stellungnahme des Landesamts für Umwelt vom 04.01.2024 zum Thema Immissionsschutz

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der gedruckten Planunterlagen im Auslegungszeitraum während folgender Dienststunden:

Montag und Mittwoch            von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag                                    von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                              von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag                                       von 8:00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung). Die Unterrichtung erfolgt im Zimmer 112. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (033204) 39167 ist zweckmäßig.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke 221, 261, 46, 50,42, 142 sowie teilweise 31 und 220 der Flur 9 und das Flurstück 105 der Flur 10 der Gemarkung Beelitz. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 8.530 m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnnutzungen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „"Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom September 2024 hat in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 öffentlich ausgelegen.

Aufgrund von Mängeln in der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.11.2024, in Form eines fehlenden Hinweises bzw. der Zugänglichmachung auf einem Landesportals und einigen kleineren Korrekturen und Ergänzungen in Plan, Begründung und Umweltbericht, ist eine erneute Beteiligung durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „"Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz in der Fassung vom April 2026 wird nunmehr gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuchs erneut öffentlich ausgelegt und online zur Kenntnis gegeben.
Bestandteil der Auslegung sind die Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom April 2026, die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die    bereits vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen. Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) zu den Themen Boden, Wasser, Flora/Fauna, Klima, naturschutzrechtliche  Ausgleichsmaßnahmen, Immissionsschutz, Stand April 2026

- Schalltechnisches Gutachten: Verkehrslärmprognose für das Bebauungsplangebiet „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ der Stadt Beelitz, Stand 26.06.2024

- Artenschutzfachliche Prüfung für den Bebauungsplan „Nürnbergstraße – Im Sichenholz“ in der Stadt Beelitz, Stand 30.10.2023, ergänzt 19.08.2024

- Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark Akt.Z. 04670-23-60 vom 08.01.2024 zu den Themen Bodenschutz, Artenschutz, Bodendenkmalschutz, Mensch und Gesundheitsschutz. 

- Stellungnahme des Landesamts für Umwelt vom 04.01.2024 zum Thema Immissionsschutz

Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per E-Mail an hirsch@beelitz.de

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der gedruckten Planunterlagen im Auslegungszeitraum während folgender Dienststunden:

Montag und Mittwoch            von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag                                    von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                              von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag                                       von 8:00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung). Die Unterrichtung erfolgt im Zimmer 112. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (033204) 39167 ist zweckmäßig.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

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