Kommunaler Wärmeplan der Stadt Nauen

Nauen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vom 20.12.2023 wurde im BGBl. I, Nr. 394, am 22.12.2023 veröffentlicht und trat am 01.01.2024 in Kraft. Artikel 1 des Gesetzes umfasst das eigentliche Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG sind spätestens bis zum 30.06.2028 in allen Gemeinden unter 100.000 Einwohner (zum Stand 01.01.2024) Wärmepläne zu erstellen. Die Inhalte des kom-munalen Wärmeplans sind in den §§ 13 -20 WPG vorgegeben. Der Wärmeplan wird für das gesamte Gebiet der Stadt Nauen erarbeitet und wird alle Orts- und Gemeindeteile einzeln betrachten.

Nach der Erarbeitung der Bestandsanalyse (§ 15 WPG), der Potenzialanalyse (§ 16 WPG), einer Eignungsprüfung der Ortslagen im Gebiet der Stadt Nauen hinsichtlich der Eignung für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung werden Ziel- und Zwischenszenarien erarbeitet. Darüber hinaus liegen auch Maßnahmenkataloge für eine

Fachbereichsleiter Bau, Herr App

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