Bebauungsplan Nr. 30/22 „Wohngebiet Brandenburgische Straße/Heuweg/Berliner Straße“ Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB)

Schöneiche bei Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Der Bürgermeister

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes 30/22 "Wohngebiet Brandenburgische Straße/Heuweg/Berliner Straße " gemäß § 13 BauGB beschlossen. Nachdem das ursprüngliche Planungsziel bestandorientierter Festsetzungen zugunsten der Umsetzung übergeordneter Planungsziele gemäß des integrierten Ortsentwicklungskonzepts (INOEK 2023) für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin geändert wurde, wird das Planverfahren in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB umgestellt. Planungsziel bleibt jedoch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Nachverdichtung eines Wohngebietes. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich am Bestand der näheren Umgebung orientieren. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöneiche ist die betreffende Fläche als Wohnbaufläche (§ 1 (1) Nr. 1 BauNVO) dargestellt. Das Plangebiet wird als Wohnbaufläche genutzt.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten.

Herr Dymke

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes 30/22 "Wohngebiet Brandenburgische Straße/Heuweg/Berliner Straße " gemäß § 13 BauGB beschlossen. Nachdem das ursprüngliche Planungsziel bestandorientierter Festsetzungen zugunsten der Umsetzung übergeordneter Planungsziele gemäß des integrierten Ortsentwicklungskonzepts (INOEK 2023) für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin geändert wurde, wird das Planverfahren in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB umgestellt. Planungsziel bleibt jedoch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Nachverdichtung eines Wohngebietes. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich am Bestand der näheren Umgebung orientieren. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöneiche ist die betreffende Fläche als Wohnbaufläche (§ 1 (1) Nr. 1 BauNVO) dargestellt. Das Plangebiet wird als Wohnbaufläche genutzt.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten.

Herr Dymke

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