9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Gartenstraße 50"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 06.11.2025 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal zur Auslegung bestimmt.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,37 ha und befindet sich westlich der Gartenstraße und südlich des Fuchswinkels am Rand des Siedlungsgebiets Biesenthals.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal wird die Fläche als „Grünfläche/Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft“ dargestellt. Zur dauerhaften planungsrechtlichen Sicherung der Flächen als Wohnbaufläche ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Gartenstraße 50“.
Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften
Frau Faude
E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Tel.: 03337-459932