9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Gartenstraße 50"

Biesenthal

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 06.11.2025 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal zur Auslegung bestimmt.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,37 ha und befindet sich westlich der Gartenstraße und südlich des Fuchswinkels am Rand des Siedlungsgebiets Biesenthals.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal wird die Fläche als „Grünfläche/Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft“ dargestellt. Zur dauerhaften planungsrechtlichen Sicherung der Flächen als Wohnbaufläche ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Gartenstraße 50“.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 06.11.2025 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal zur Auslegung bestimmt.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,37 ha und befindet sich westlich der Gartenstraße und südlich des Fuchswinkels am Rand des Siedlungsgebiets Biesenthals.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal wird die Fläche als „Grünfläche/Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft“ dargestellt. Zur dauerhaften planungsrechtlichen Sicherung der Flächen als Wohnbaufläche ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Gartenstraße 50“.

Amt Biesenthal-Barnim

Bauverwaltung

Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften

Frau Faude

E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Tel.: 03337-459932

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: