Bebauungsplan "Gewerbegebiet Handel und Dienstleistungen", Gemeinde Neuhardenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Handel und Dienstleistungen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die mit dem Bauleitplan verfolgte Zielstellung ist die Ansiedlung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben im Planungsraum, die hinsichtlich ihres immissionsrechtlichen Störpotenzials dem eines Mischgebietes entsprechen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 0,65 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Dieser erstreckt sich auf die Flurstücke 468 und 471 (tlw.) der Flur 4 in der Gemarkung Neuhardenberg und auf das Flurstück 38/3 der Flur 8 in der Gemarkung Neuhardenberg.
Amt Seelow-Land
Cornelia Schulz
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