Bebauungsplan "Gewerbepark an der B 169"

Drebkau

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 8 Tage  

durchführende Organisation

Drebkau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Drebkau an der B 169“ in der Fassung vom Oktober 2025 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt.

Die Beteiligung zum Entwurf in der Fassung vom Oktober 2025 fand für im Zeitraum vom 12.01.2026 bis zum 13.02.2026 (Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) bzw. im Zeitraum vom 12.01.2026 bis zum 13.02.2026 (Öffentlichkeit) statt.

Im Zuge der Sitzung des vorberatenden Bau- und Wirtschaftsausschusses am 19.05.2026 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde von den Ausschussmitgliedern ein Änderungsantrag befürwortet, indem die Festsetzung zur Art der Nutzung sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Aussagen in den Unterlagen zum Bebauungsplan dahingehend geändert werden soll, dass die bisher als Gewerbebetriebe aller Art zulässigen (eigenständigen) Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie zukünftig ausgeschlossen werden sollen.

Aufgrund der sich aus dem angenommenen Antrag ergebenen Anpassungen an der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ergibt sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB das Erfordernis den Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen und die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen.

Die Beteiligung zum „erneuten Entwurf“ wird auf die Änderungen oder Ergänzungen in und an den Unterlagen zum Bebauungsplan beschränkt.

Planungsbüro Wolff, Cottbus

Frau Menzel-Neumann, Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt, Stadt Drebkau/Drjowk

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Drebkau an der B 169“ in der Fassung vom Oktober 2025 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt.

Die Beteiligung zum Entwurf in der Fassung vom Oktober 2025 fand für im Zeitraum vom 12.01.2026 bis zum 13.02.2026 (Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) bzw. im Zeitraum vom 12.01.2026 bis zum 13.02.2026 (Öffentlichkeit) statt.

Im Zuge der Sitzung des vorberatenden Bau- und Wirtschaftsausschusses am 19.05.2026 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde von den Ausschussmitgliedern ein Änderungsantrag befürwortet, indem die Festsetzung zur Art der Nutzung sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Aussagen in den Unterlagen zum Bebauungsplan dahingehend geändert werden soll, dass die bisher als Gewerbebetriebe aller Art zulässigen (eigenständigen) Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie zukünftig ausgeschlossen werden sollen.

Aufgrund der sich aus dem angenommenen Antrag ergebenen Anpassungen an der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ergibt sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB das Erfordernis den Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen und die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen.

Die Beteiligung zum „erneuten Entwurf“ wird auf die Änderungen oder Ergänzungen in und an den Unterlagen zum Bebauungsplan beschränkt.

Planungsbüro Wolff, Cottbus

Frau Menzel-Neumann, Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt, Stadt Drebkau/Drjowk

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