Bebauungsplan "Gewerbepark an der B 169"

Drebkau

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Drebkau

Die Stadtverordnetenversammlung Drebkau Drjowk hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der B 169“ in der Fassung vom Oktober 2025 mit Beschluss-Nr. 76/2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt

Ziel der Planung ist es, mit den entsprechenden Flächen das bestehende Gewerbegebiet im Südosten der Stadt Drebkau, entlang der „Spremberger Straße“, zu erweitern und die baurechtlichen Voraussetzungen für ansiedelungswillige Unternehmen zu schaffen.

Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen: Gewerbegebiet, Maßnahmen zum Umweltschutz, Wasserflächen.

Planungsbüro bzw. Stadt Drebkau/Drjowk, Bauamt, Frau Menzel-Neumann

Bekanntmachung Offenlage

Bekanntmachung Offenlage ausgefertigt

Die Stadtverordnetenversammlung Drebkau Drjowk hat am 18.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der B 169“ in der Fassung vom Oktober 2025 mit Beschluss-Nr. 76/2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt

Ziel der Planung ist es, mit den entsprechenden Flächen das bestehende Gewerbegebiet im Südosten der Stadt Drebkau, entlang der „Spremberger Straße“, zu erweitern und die baurechtlichen Voraussetzungen für ansiedelungswillige Unternehmen zu schaffen.

Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen: Gewerbegebiet, Maßnahmen zum Umweltschutz, Wasserflächen.

Planungsbüro bzw. Stadt Drebkau/Drjowk, Bauamt, Frau Menzel-Neumann

Bekanntmachung Offenlage

Bekanntmachung Offenlage ausgefertigt

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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