Bebauungsplan "Erweiterung Golfplatz Großbeeren"

Großbeeren

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde Großbeeren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren hat in der öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 (Beschluss-Nr. GV-2024/076) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Golfplatz Großbeeren“, Stand 21.11.2024 beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 24,2 ha und liegt zwischen der Gemeindegrenze Teltow - Großbeeren im Norden, dem Gewerbegebiet Neubeeren im Osten, den bestehenden Golfplatzaußenanlagen und einer Waldfläche im Westen sowie der Sputendorfer Straße im Süden.

Gegenstand der Planung ist die Erweiterung der seit 2001 bestehenden Golfplatzanlage von 9 auf 18 Löcher bzw. Bahnen. Die in diesem Zusammenhang notwendige Weiterentwicklung der Funktionsgebäude und Infrastruktur wie Club- und Empfangsgebäude, Wirtschaftsgebäude, Abschlagsgebäude, Stellplätze und Erschließungswege soll planungsrechtlich gesichert werden.

Für die Erweiterung sollen ehemalige Rieselfeldflächen, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden, in Anspruch genommen werden. Ausgleich und Ersatz für die sich aus diesem Eingriff ergebenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind Bestandteil des Verfahrens.

Lutz Wüllner

Gemeinde Großbeeren, Planungsamt

Am Rathaus 1

14979 Großbeeren

Tel. 033701 3288-65

E-Mail: l.wuellner@grossbeeren.de

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Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan, Stand 21.11.2024

Der Vorentwurf der Begründung umfasst auch einen Entwurf des Umweltberichts. Die Darstellung des geänderten Geltungsbereichs stellt die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Anpassung des Geltungsbereichs vom 19.12.2024 dar.

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