Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP) "Solarpark Danewitz", Stadt Biesenthal

Priesterpfuhlsiedlung

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 29 Tage  

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Der Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. 

Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.

Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften

A. Nerlich

bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459983 vereinbart werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Im Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim vom 28. März 2026 wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Während des Auslegungszeitraums vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zum Planungsvorhaben abzugeben. Mit der Veröffentlichung wird der nächste Verfahrensschritt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.

Der Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. 

Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.

Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften

A. Nerlich

bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459983 vereinbart werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Im Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim vom 28. März 2026 wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Während des Auslegungszeitraums vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zum Planungsvorhaben abzugeben. Mit der Veröffentlichung wird der nächste Verfahrensschritt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.

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XPLANUNG - Entwurf Planzeichnung

Zusätzlich zur maßgeblichen Planzeichnung im PDF-Format wird eine XPlanung‑Datei (GML) bereitgestellt. Diese dient ausschließlich zur freiwilligen Nutzung, z. B. zur georeferenzierten Einbettung in Fachsystemen von Trägern öffentlicher Belange.
Für das Verfahren verbindlich ist ausschließlich die Planzeichnung in der bereitgestellten PDF‑Version.

Artenschutzgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen

Bekanntmachung 3 (2)

Die maßgebliche ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Amtes Biesenthal‑Barnim am 28.03.2026. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 statt.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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