Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP) "Solarpark Danewitz", Stadt Biesenthal
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDer Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen.
Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.
Amt Biesenthal-Barnim
Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften
A. Nerlich
bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Planzeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Begründung (m. Umweltbericht)
Hinweis: Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gebeten. Der Umweltbericht wird daher im weiteren Verfahren ausgearbeitet. Die wesentlichen Auswirkungen und Vermeidungsmaßnahmen sind in der Begründung (A) unter 7.4 aufgeführt.