Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbegebiet an der A14“
Wittenberge
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt WittenbergeDer neu zu beplanende Gewerbegebiet an der A14 hat seinen Anlass in der anhaltend hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt Wittenberge sowie in der gesamten Region, zu der auch die Städte Karstädt und Perleberg gehören. Durch die geplante Anbindung Wittenberges an die Bundesautobahn A14 wird erwartet, dass sich die Standortvorteile der Stadt, die etwa auf halber Strecke zwischen Hamburg und Berlin liegt und über gute Anbindungen an das Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz verfügt, künftig noch stärker auswirken werden. Dies wird voraussichtlich zu einer weiteren Zunahme der Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücken führen.
Im Regionalen Wachstumskern Prignitz, zu dem neben Wittenberge auch Karstädt und Perleberg zählen, sollen insbesondere die Branchen Metall, Logistik und Ernährungswirtschaft gezielt gefördert und weiterentwickelt werden. Viele Betriebe in diesen Bereichen sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen oder andere potenzielle Störwirkungen gekennzeichnet und stellen hohe Anforderungen an die verkehrliche Erschließung. Daher benötigen sie Flächen in festgesetzten Gewerbe- oder Industriegebieten. Eine Ansiedlung in gemischt genutzten Baugebieten ist oft nicht möglich, da es dort zu Konflikten mit schutzbedürftigen Nutzungen wie dem Wohnen kommen kann.
Da die bestehenden Gewerbegebiete in Wittenberge zunehmend ausgelastet sind und Flächen für eine Nachverdichtung nur noch in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, zusätzliche Flächen für gewerbliche Nutzungen planerisch zu sichern und zu erschließen. Eine Untersuchung möglicher Standorte innerhalb der Stadt hat ergeben, dass das nun ausgewählte Plangebiet insbesondere aufgrund seiner Lage direkt an der geplanten Autobahnanschlussstelle und wegen seiner vergleichsweise großen Entfernung zu sensiblen Nutzungen besonders gut für gewerbliche Ansiedlungen mit höherem Verkehrsaufkommen oder Störpotenzial geeignet ist.
Das Plangebiet selbst ist bisher unbebaut, wird landwirtschaftlich genutzt und liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Für eine Entwicklung des Areals zu einem Gewerbe- und Industriegebiet ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
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