Bebauungsplan Nr. 57 "Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RüdersdorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 13. Öffentlichen Sitzung am 16.10.2025 mit Beschluss Nr. 127/13/2025 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“ in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Hennickendorf, bestehend aus Planzeichnung (Vorentwurf), Vorhaben- und Erschließungsplan (Vorentwurf) und Begründung (Vorentwurf) gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“ umfasst in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 11, die Flurstücke 1 und 21 sowie in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 12, die Flurstücke 22 und 23 mit einer Fläche von ca. 110.926 qm (rd. 11,1 ha). Der Geltungsbereich grenzt im Westen an den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“, im Nordwesten an den Klosterdorfer Weg, im Osten und Nordosten an die Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Rehfelde und im Süden an Flächen für den Wald.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie für die dafür erforderliche Erschließung.
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Abteilung 1 - Planen und Bauen
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