10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung Lebus hat in ihrer Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus zur Ausweisung eines Sondergebiets und zugleich Beschleunigungsgebiets für die Windenergie in der Gemarkung Lebus (Stand Februar 2026) gebilligt und dessen Veröffentlichung im Internet und durch Offenlage zwecks förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 16-04/2026).
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Podelzig – Lebus, hier Stadt Lebus“ der Stadt Lebus.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 033604 / 44565.