Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schulstraße" in Briesen

Briesen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 13 Tage  

durchführende Organisation

Amt Burg (Spreewald)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen/Brjazyna hat in ihrer Sitzung am 23.11.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schulstraße“ in der Gemeinde Briesen/ Brjazyna mit Begründung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 3.769 m² und beinhaltet das Flurstück 568, Flur 2 der Gemarkung Briesen teilweise.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zugehörigen Gartenflächen geschaffen werden. Es wird ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Der Geltungsbereich wird umlaufend durch vorhandene Wohngrundstücke sowie eine öffentliche gewidmete Erschließungsstraße von Süden aus Richtung Schulstraße kommend begrenzt.

Die Aufstellung des Planes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Bei der Planaufstellung wird aufgrund der Natur des Vorhabens und des geringen Umfangs auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht verzichtet.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung von Februar 2021 mit der zugehörigen Begründung und der Zuarbeit Naturschutz erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.04.2021 bis 17.05.2021. Im Ergebnis der Beteiligung wurden folgende Festsetzungen geändert:

 ·         Verkleinerung des allgemeinen Wohngebiets von 3.152 m² auf 1.478 m²

·         Erweiterung der zulässigen Nutzungen in dem allgemeinen Wohngebiet

·         Verkleinerung der Baugrenze von 1.922 m² auf 196 m²

·         Beschränkung der Bauweise auf Einzelhäuser

·         Beschränkung der Farbgestaltung von Fassaden

·         Ergänzende Festsetzung zur Unzulässigkeit von Verzierungselementen

·         Ergänzende Festsetzung zur Unzulässigkeit von Kiesel- und Schottergärten

·         Ergänzende Festsetzung zur Vermeidung der Verringerung von flächiger Niederschlagwasseraufnahme

·         Ergänzende Festsetzung zum Erhalt der Baumpflanzungen

Weiterhin wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan ergänzt bzw. gilt der vorhabenbezogene Bebauungsplan gleichzeitig als Vorhaben- und Erschließungsplan.

Da mit den genannten Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung berührt werden, erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Herr M. Koal (Amtsleiter Bauverwaltung)

Herr A. Poegel (Sachbearbeiter Bauleitplanung/Flächennutzungsplanung)

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