Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße/An der Plantage, Stadt Bernau bei Berlin

Bernau

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 43 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Bernau bei Berlin

Die 8. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 13. Sitzung am 29.01.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße / An der Plantage, OT Ladeburg Stand November 2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer SVV8/20260129/Ö10.5).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,567 ha. Der Geltungsbereich des Plangebietes gehört zur Gemarkung Ladeburg, Flur 004. Der Geltungsbereich umfasst neben dem Flurstück 2249 Teile der Flurstücke 1779 und 1747. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war das Flurstück 1778 noch nicht geteilt. Zudem sind im Aufstellungsbeschluss noch nicht die Teile der Flurstücke 1779 und 1747 genannt. Diese wurden zur Sicherstellung der Erschließung mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Im Norden wird der Geltungsbereich von der Straße An der Plantage, Flurstück 641 begrenzt. Im Osten und Süden wird der Geltungsbereich vom Flurstück 2250 begrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Landesstraße Bernauer Straße, Flurstück 1858, begrenzt, die auf diesem Flurstück hier als Straßenbegleitender Fahrradweg ausgestaltet ist.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Feuerwache

Sicherung der Erschließung

Frau Hoberitz

Stadtplanungsamt Bernau bei Berlin

03338 365 192

stadtplanung-192@bernau-bei-berlin.de

Herr Knopf

insar PartG

Gesellschaft für Stadtplanung, Archi-tektur und Regionalberatung

030 694 017 44

knopf@insar.de

Die 8. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer 13. Sitzung am 29.01.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Feuerwache Ladeburg" an der Bernauer Straße / An der Plantage, OT Ladeburg Stand November 2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer SVV8/20260129/Ö10.5).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,567 ha. Der Geltungsbereich des Plangebietes gehört zur Gemarkung Ladeburg, Flur 004. Der Geltungsbereich umfasst neben dem Flurstück 2249 Teile der Flurstücke 1779 und 1747. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war das Flurstück 1778 noch nicht geteilt. Zudem sind im Aufstellungsbeschluss noch nicht die Teile der Flurstücke 1779 und 1747 genannt. Diese wurden zur Sicherstellung der Erschließung mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Im Norden wird der Geltungsbereich von der Straße An der Plantage, Flurstück 641 begrenzt. Im Osten und Süden wird der Geltungsbereich vom Flurstück 2250 begrenzt. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Landesstraße Bernauer Straße, Flurstück 1858, begrenzt, die auf diesem Flurstück hier als Straßenbegleitender Fahrradweg ausgestaltet ist.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Feuerwache

Sicherung der Erschließung

Frau Hoberitz

Stadtplanungsamt Bernau bei Berlin

03338 365 192

stadtplanung-192@bernau-bei-berlin.de

Herr Knopf

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