2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Lindow

Weißenberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Amt Brieskow-Finkenheerd

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde einzelne Flächen, die bisher als „Grünfläche“, „Wald“ oder „Gemeinbedarfsfläche“ ausgewiesen wurden als „Wohnbauflächen“ oder „Sondergebiet - Brauchtum“ auszuweisen.

Die Gemeinde Groß Lindow plant ihre Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ein viertes Mal zu ändern und zu überarbeiten. Um die Änderung und Überarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf den Weg bringen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen über eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu schaffen. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Lindow für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplanes erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Lindow einhergehen.

Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Mensch/Bevölkerung, Schutzgebiete, Tiere/Pflanzen, Boden, Grundwasser/ Oberflächengewässer, Landschaft und Erholung, Kulturgüter/sonstige Sachgüter.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin 

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mail: bauamt@amt-b-f.de

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde einzelne Flächen, die bisher als „Grünfläche“, „Wald“ oder „Gemeinbedarfsfläche“ ausgewiesen wurden als „Wohnbauflächen“ oder „Sondergebiet - Brauchtum“ auszuweisen.

Die Gemeinde Groß Lindow plant ihre Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ein viertes Mal zu ändern und zu überarbeiten. Um die Änderung und Überarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf den Weg bringen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen über eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu schaffen. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 4. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Lindow für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplanes erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Lindow einhergehen.

Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Mensch/Bevölkerung, Schutzgebiete, Tiere/Pflanzen, Boden, Grundwasser/ Oberflächengewässer, Landschaft und Erholung, Kulturgüter/sonstige Sachgüter.

Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin 

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mail: bauamt@amt-b-f.de

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