Öffentliche Auslegung des Entwurfes „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ auf Grundlage § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 6 Tage –durchführende Organisation
Stadt ForstÖffentliche Auslegung des Entwurfes des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt seit dem 04.05.1998 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Am 03.05.2002 wurde ein komplexes Änderungsverfahren zum FNP eingeleitet, welches derzeit begründet ruht (Bearbeitungsstand: 1. Offenlage ist erfolgt). In den vergangenen Jahren wurden notwendige Änderungen von Teilflächen im Rahmen von mehreren partiellen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt.
Auf acht Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) besteht aktuell Anlass zur dringenden Anpassung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Deshalb ist das Hauptziel dieses Änderungsverfahrens, den Flächennutzungsplan bei acht Teilflächen an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anzupassen, um die aktuellen Entwicklungen dieser Teilflächen aufgrund der verzögerten komplexen Änderung des FNP nicht zu behindern bzw. zu verhindern.
Die acht Änderungsbereiche sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die bestehende Eigenart der näheren Umgebung wird durch die Anpassungen nicht bzw. nicht wesentlich verändert. Ein Einleitungsbeschluss für dieses Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB war nicht erforderlich, da es sich um kleinteilige Anpassungen und teilräumliche Änderungen eines gültigen Flächennutzungsplanes handelt. Frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind ebenfalls nicht erforderlich.
In diesem 14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen nun aktuell die reguläre Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Lageplan, die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung sind Bestandteile der Offenlage.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Nunmehr soll die Offenlage des Entwurfes des 14. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
28.10.2024 bis einschließlich 26.11.2024
im Internet auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter der URL
https://diplan.brandenburg.de,
parallel auf der Homepage der Stadt Forst (Lausitz) unter Planungsbekanntmachungen,
https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
erfolgen sowie zusätzlich bei der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, im Flur, 2. Obergeschoss, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) während folgender Zeiten ausgelegt werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: stadtentwicklung@forst-lausitz.de
oder
schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen
oder
während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin Frau Sandra Drechsel
Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-402
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: s.drechsel@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218