Vorentwurf 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung Lebus der Stadt Lebus hat in der Sitzung am 05.12.2024 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Lebus im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Windpark Lebus“ geändert wird, um die teilweise Änderung und Erweiterung der bisherigen Darstellung Sonderbaufläche (S) Windkraft gemäß §§ 1 (1) Nr. 4 und 11 (2) BauNVO i.V.m. § 5 (2) Nr. 1 BauGB zur Zweckbestimmung Erneuerbare Energien (EE), die teilweise Änderung der bisherigen Darstellung Sonderbaufläche (S) Windkraft zu Flächen für Landwirtschaft sowie die Änderung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft (zum Teil mit Bestands-WEA bestanden) in eine Sonderbaufläche (S) gemäß §§ 1 (1) Nr. 4 und 11 (2) BauNVO i.V.m. § 5 (2) Nr. 1 BauGB mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien (EE). Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 86 ha.
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