Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm
Schwedt/Oder
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OAm 06.12.2023 wurde in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Einzelhandel am Heinersdorfer Damm" beschlossen.
Am 03.12.2024 wurde in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zur Herstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zur weiteren Stärkung des Gebiets und Behebung der Unterversorgung mit Nahversorgern im Nahrungsmittelsortiment. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden von der Berkholzer Allee (Fuß-Radweg-Abschnitt)
- im Westen von der Leverkusener Straße
- im Süden vom Heinersdorfer Damm
- im Osten von einem Wohngrundstück mit Einfamilienhausbebauung (Berkholzer Allee 21)
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2a Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Herr Bernd Jürgen Wolff
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