2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/03 „Western- und Freizeitpark am Röddelinsee – Silver Lake City“ Stadt Templin
Templin
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung TemplinDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 (DS-Nr.: 58/2026) beschlossen, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/03 „Western- und Freizeitpark am Röddelinsee – Silver Lake City“, Stadt Templin öffentlich auszulegen und parallel die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans ist auch die Aufhebung von bestehendem Bauplanungsrecht in Teilbereichen des Geltungsbereichs geplant.
Die Plangebietsfläche der 2. Änderung des Bebauungsplans grenzt an das südliche Ufer des Röddelinsees in der südwestlichen Verlängerung des Western- und Freizeitparks Eldorado. Lage und Abgrenzung des Plangebiets ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsunterlagen. Ziel des Bebauungsplanänderungs- und –aufhebungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ferienhausareals in attraktiver Lage am Röddelinsee in Nachbarschaft zum Western- und Freizeitpark Eldorado – ehemals Silver Lake City genannt – zu schaffen und das Parkplatzangebot auf kleinerer Fläche zu konzentrieren. Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Planunterlagen. Die Planung betrifft auch Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Daher bedarf es einer Waldumwandlungsgenehmigung (§ 8 LWaldG), die im Zuge dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens geregelt werden soll. Flächen für den Waldausgleich stehen zur Verfügung.
Die Bebauungsplanänderung wird im sogenannten Regelverfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB durchgeführt, das eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich macht. Der dazugehörige Umweltbericht ist Bestandteil der verfügbaren Planunterlagen.
Stadtverwaltung Templin,
Fachbereich III – Kurstadtentwicklung
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