Entwurf zum Bebauungsplan - Teil 1 - „Batteriespeicher am Umspannwerk Kölsa, Birkenweg“ der Stadt Falkenberg/Elster, OT Kölsa“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Falkenberg/Elster

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans, ist der Antrag der UESA zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk zur Speicherung von Elektroenergie am Standort des vorhandenen Umspannwerkes Kölsa. Das Plangebiet liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist derzeit eine intensiv bewirtschaftete Ackerfläche. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 das Bauleitverfahren eingeleitet.

Für den Vorentwurf, Fassung Juli 2025, wurde eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der daraufhin durchgeführten Beratung im Amt für Bauaufsicht des Landkreises Elbe-Elster – untere Bauaufsichtsbehörde und untere Naturschutzbehörde – wird ab Entwurf der Bebauungsplan in 2 Teilen aufgestellt. Teil 1 umfasst die Flurstücke 202, 203, 214, 216 und Teile der Flurstücke 218 und 220. Teil 2 umfasst das Flurstück Teil aus 218.

Hinweis zur Grundstücksneuordnung ab Entwurf, Fassung Dezember 2025:
Es erfolgte eine Neuordnung des Flurstückes 158 in 214, des Flurstückes 6 in 220, des Flurstückes 159 in 216 und des Flurstückes 204 in 218.
Sämtliche Gutachten (Artenschutzrelevanzprüfung, Schalltechnisches Gutachten, elektromagnetische Verträglichkeit, Störfallrelevanz) beinhalten noch die Flurstücksnummern vor der Neuordnung.

Jonas Müller

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SGL Stadtplanung

Telefon: 035365/411-67
Fax: 035365/411-38
E-Mail: jonas.mueller@vg-liebenwerda.de


Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans, ist der Antrag der UESA zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk zur Speicherung von Elektroenergie am Standort des vorhandenen Umspannwerkes Kölsa. Das Plangebiet liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist derzeit eine intensiv bewirtschaftete Ackerfläche. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 das Bauleitverfahren eingeleitet.

Für den Vorentwurf, Fassung Juli 2025, wurde eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der daraufhin durchgeführten Beratung im Amt für Bauaufsicht des Landkreises Elbe-Elster – untere Bauaufsichtsbehörde und untere Naturschutzbehörde – wird ab Entwurf der Bebauungsplan in 2 Teilen aufgestellt. Teil 1 umfasst die Flurstücke 202, 203, 214, 216 und Teile der Flurstücke 218 und 220. Teil 2 umfasst das Flurstück Teil aus 218.

Hinweis zur Grundstücksneuordnung ab Entwurf, Fassung Dezember 2025:
Es erfolgte eine Neuordnung des Flurstückes 158 in 214, des Flurstückes 6 in 220, des Flurstückes 159 in 216 und des Flurstückes 204 in 218.
Sämtliche Gutachten (Artenschutzrelevanzprüfung, Schalltechnisches Gutachten, elektromagnetische Verträglichkeit, Störfallrelevanz) beinhalten noch die Flurstücksnummern vor der Neuordnung.

Jonas Müller

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SGL Stadtplanung

Telefon: 035365/411-67
Fax: 035365/411-38
E-Mail: jonas.mueller@vg-liebenwerda.de


Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: