Bebauungsplan Nr. 2 A "Gewerbegebiet Beelitz-Süd" - 3. Änderung
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 26 Tage –durchführende Organisation
Stadt BeelitzWiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 A „Gewerbegebiet Beelitz-Süd“ der Stadt Beelitz, OT Beelitz
Die 3. Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines Baumarktes schaffen. Die Änderung bezieht sich auf Flächen innerhalb des im privaten Eigentum befindlichen Gewerbezentrums. Die derzeitige rechtsverbindliche Ausweisung als Industriegebiet im Sinne der BauNVO steht dem Planungsziel zur Errichtung eines Baumarkts entgegen.
Inhalt der 3. Änderung ist die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Industriegebiet zu Sonstigem Sondergebiet „Fachmarktzentrum“ als Erweiterung des festgesetzten Sondergebietes im rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Beelitz-Süd“. Gegenüber dem Entwurf von September 2020, der ein eigenständiges Baugebiet SO „Baumarkt“ vorgesehen hatte, wird das bestehende Sonstige Sondergebiet „Fachmarktzentrum“ nun um den Geltungsbereich der 3. Änderung unter Beibehaltung der Textfestsetzung zur Art der baulichen Nutzung erweitert. Zusätzlich verkleinert sich der Geltungsbereich gegenüber dem Entwurf September 2020 um 131 qm, da die Fläche südlich der bestehenden Halle bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Beelitz-Süd“ als Sonstiges Sondergebiet „Fachmarktzentrum“ festgesetzt ist. Zusätzlich wird die textliche Festsetzung Nr. 7 zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen entsprechend dem Hinweis des Landesamtes für Umwelt den aktuellen Vorgaben angepasst.
Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2 A „Gewerbegebiet Beelitz-Süd“ befindet sich in südlicher Randlage der Stadt Beelitz, zwischen der Nieplitz-Niederung im Westen und Norden, einem Waldgebiet im Süden und grenzt östlich an die Treuenbrietzener Straße / Bundesstraße B 2. Im Westen grenzt das Gewerbegebiet an die Trasse der Regionalbahn RB 33 (Berlin-Wannsee - Jüterbog). Der Geltungsbereich der 3. Änderung befindet sich im südwestlichen Teil des Plangebietes des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 A, südlich der Straße „Im Schäwe“, über die das Plangebiet erschlossen wird.
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