Bebauungsplan "Wohnbebauung Helenenstraße III" der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Helenenstraße III“. Dazu fasste die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde am 24.02.2021 den Beschluss Nr. BV-2021-008 über die Aufstellung des Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt und am 20.05.2022 bekanntgemacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrecht. Deshalb ist der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.

Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.04.2026 gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 0,38 ha und wird begrenzt nördlich von der Helenenstraße, östlich und südlich von landwirtschaftlicher Fläche, westlich von vorhandener Wohnbebauung.

Mit dem Bebauungsplan werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines reinen Wohngebietes.

Stadt Finsterwalde

SB Stadtplanung, Frau Herrmann

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel. 03531-783 930

Mail: stadtplanung@finsterwalde.de

Die Stadt Finsterwalde beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Helenenstraße III“. Dazu fasste die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde am 24.02.2021 den Beschluss Nr. BV-2021-008 über die Aufstellung des Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt und am 20.05.2022 bekanntgemacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrecht. Deshalb ist der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.

Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.04.2026 gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 0,38 ha und wird begrenzt nördlich von der Helenenstraße, östlich und südlich von landwirtschaftlicher Fläche, westlich von vorhandener Wohnbebauung.

Mit dem Bebauungsplan werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines reinen Wohngebietes.

Stadt Finsterwalde

SB Stadtplanung, Frau Herrmann

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel. 03531-783 930

Mail: stadtplanung@finsterwalde.de

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