Bebauungsplanverfahren „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ der Stadt Forst (Lausitz) - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Forst (Lausitz) - Baršć

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 39 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Forst

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 11.07.2025 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Standort Wichern-Schule“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0092/2025). Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist ca. 15.835 m² groß und umfasst das Flurstück 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.

Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Schalltechnischen Gutachten, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 28.07.2025 bis einschließlich 03.09.2025

und auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der

Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen

https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm

sowie auf diesem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag                                         von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag                                                           von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes mit integrierten Aussagen zum Artenschutz und zur Grünordnung (Anlage 1 zur Begründung), als Fachgutachten (Schalltechnisches Gutachten, Anlage 2 zur Begründung) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt:

Schutzgut Boden/Fläche: vorhandene Bodenverhältnisse & bestehende Flächennutzung, zulässige Flächeninanspruchnahme, Maßnahmen zum Ausgleich, teilweise über externe Ausgleichsmaßnahme

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Schalltechnisches Gutachten, Ermittlung vorhandener Lärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr sowie Gewerbe, Maßnahmen zum baulichen Immissionsschutz, Bewertung von nutzungsbedingtem Lärm durch Förderschule als sozialadäquat

Schutzgüter Biotope, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Artenschutzfachlicher Kartierbericht, Relevanzprüfung für Arten des Anh. IV Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Artenschutzrechtliche Prüfblätter für Europäische Vogelarten des Art. 1 Vogelschutzrichtlinie und für gefährdete Arten nach Roter Liste des Landes Brandenburg, Maßnahmen zur Abwendung von Verbotstatbeständen insbesondere für Brutvögel und hügelbauende Waldameisen

Schutzgut Wasser: bestehende und zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung durch örtliche Versickerung

Schutzgut Klima und Luft: bestehendes Offengrünland mit Funktionen der lokalen Kaltluftproduktion und Frischluftzufuhr in die Innenstadt, Maßnahmen zur Sicherung der klimatischen Funktionen des Plangebiets

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes, keine planungsbedingten Auswirkungen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen

Schutzgut naturschutzrechtliche Schutzgebiete: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen

Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 22.07.2024

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 31.07.2024

Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 01.08.2024

Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:

Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt hier im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.            

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden:           beteiligung@forst-lausitz.de

oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen

oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

Information:

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Entwicklung Standort Wichern-Schule““ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.

Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung

Sachbearbeiterin

Christina Rennhak

Postanschrift: Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)

Tel. +49 3562 989-404

Fax. +49 3562 989-403

E-Mail: ch.rennhak@forst-lausitz.de

Sitz: Büro Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: